AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZPS HandelsGmbH
1.Allgemeines
Sämtliche unserer Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dies gilt auch für alle unsere Angebote und auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Vereinbarungen welche im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen gelten nur dann als verbindlich wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.Eine Abänderung dieser Geschäftsbedingungen behalten wir uns vor. Es gilt somit die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, bzw. die Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn wir hätten uns an unser Angebot ausdrücklich gebunden. Aufträge sind erst von uns angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Erhebt der Besteller gegen eine Auftragsbestätigung unsererseits nicht binnen fünf Werktagen schriftlich Einspruch, gelten alle unsere Bedingungen vollinhaltlich angenommen.
3. Preise
Alle von uns angebotenen bzw. vereinbarten Preise sind Nettopreise, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt.
Preisänderungen behalten wir uns vor. Die im Zuge eines jeden Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat, wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, der Kunde zu tragen.
4. Lieferung & Liefertermine
Die Lieferungen der ZPS Handels GmbH erfolgen „ab Werk“. Die vereinbarten und in Verträgen angegebenen Lieferzeiten werden von uns nach besten Möglichkeiten eingehalten. Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Die Lieferzeiten beginnen nach Orderklarheit, d. h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten. Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Andruckmustern durch den Auftraggeber, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Sollte ein Auftrag nachträglich durch den Besteller abgeändert werden so beginnt die Lieferzeit neu. Bei höherer Gewalt oder bei von uns unverschuldeten Umständen, wie z. B. Mangel an Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch der Werkzeuge, behördliche Maßnahmen usw. verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Wir sind berechtigt ganz oder teilweise von der Lieferungsverpflichtung zurückzutreten, wenn uns die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich wird, insbesondere die höherer Gewalt, Kriegsereignissen, Streiks, Betriebsstörung sowie Lieferschwierigkeiten und Insolvenz des Herstellers. Im Falle einer Nichteinhaltung dieser Lieferzeit oder bei Nichtausführung der Bestellung nach angemessener Frist kann der Besteller eine Nachfrist von 4 Wochen setzen und nach Ablauf den Rücktritt erklären. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen sofern uns nicht Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Teillieferungen sind zulässig und vom Besteller abzunehmen und zu bezahlen.
5. Mehr-/Minderlieferungen
Eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 %, welche nicht beanstandet werden kann, behalten wir uns vor.
6. Zahlung
Die Rechnungen sind in der Regel zahlbar ab Rechnungsdatum binnen 14 Tagen ohne weiteren Abzug. Etwaige Skonto- oder Zahlungszielvereinbarungen werden in der Auftragsbestätigung oder Rechnung gesondert vermerkt.
Gerät der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten (Bankzinsen und Nebenkosten), mindestens aber 3 % über dem Basis Zinssatz der Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien AG zu berechnen. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches (HGB), so ist ihm die Zurückhaltung von Zahlungen nicht gestattet. Mit Gegenforderungen kann der Käufer nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
7. Reklamation & Gewährleistung
Mängel sind uns innerhalb der ersten 7 Tage nach Erhalt der Ware bekanntzugeben. Transportschäden sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, bei der Transportperson zu rügen und können andernfalls nicht anerkannt werden. Für rechtzeitig gerügte Mängel haften wir im Rahmen der Gewährleistung insofern daß nach unserer Wahl die Mängel behoben order die mangelhafte Ware durch eine mangelfreie Ware ersetzt wird. Sollte eine Mangelbehebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein so können wir eine angemessene Preisminderung gewähren. Geringfügige Abweichungen der gelieferten Waren hinsichtlich der Beschaffenheit, der Maße und des Aussehens stellen branchenüblich keine Mängel dar.Bei unsachgemäßer Verwendung, Veränderung oder Behandlung erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch unsererseits. Mängelbehebungen durch den Besteller dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vorgenommen werden. Für die bestimmungsgemäße Verwendung haftet der Besteller. Für jene Teile der Ware, die wir selbst von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir im übrigen in dem Umfang, als uns selbst entsprechende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen unseren Lieferanten zustehen. Warenrücksendungen des Bestellers bedürfen immer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und werden andernfalls nicht angenommen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller Forderungen bleiben die gelieferten Waren alleiniges Eigentum der ZPS Handels GmbH. Auf Weiterveräußerung unserer Waren basierende Forderungen werden sofort an uns abgetreten. Der Besteller hat die ZPS Handels GmbH im Falle eines Zugriffs Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zu informieren und diesen Dritten sofort über die bestehende Eigentumsverhältnisse zur ZPS Handels GmbH zu informieren.
9. Muster, Freigaben, Änderungen
Freigabemuster, Korrekturabzüge usw. sind vom Besteller auf jegliche Fehler zu prüfen. Die ZPS Handels GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler. Korrekturen durch den Besteller bedürfen immer einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Etwaige durch Korrekturen verursachte Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
10. Schutzrechte
Für nach Mustervorgaben und Kundenzeichnungen angefertigte Artikel durch welche Schutzrechte Dritter verletzt werden übernehmen wir keine Haftung. Sollte im Falle einer Rechtsverletzung ein Recht Dritter geltend gemacht werden, so ist dies vom Auftraggeber zu übernehmen.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in St.Pölten. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Türnitz. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das österreichische Recht Anwendung unter Ausschluß der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen undurchsetzbar oder unwirksam sein so beeinträchtigt dies in keiner Weise die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.